Referendariat: Trennungsgeld beantragen – Worauf achten?

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Das Thema Trennungsgeld wird immer wieder gefragt da es für Referendare hoch interessant ist.

Trennungsgeld für Refendare – Oft ein hübsches Sümmchen

Die Wenigsten wissen wirklich wieviel man durch die Beantragung zurückbekommen kann und verzichten teilweise auf den Wert eines Urlaubes.

Ihr bekommt einen Brief vom Landesschulamt und freut euch. Seid Mega happy. Endlich die langersehnte, positive Stellenvergabe. Auf Seite 2 die Ernüchterung, die Stelle befindet sich nicht wirklich in der näheren Umgebung. Sie ist mehr als 50Km entfernt…

Jetzt kommen erste Zweifel auf. Soll ich die Stelle wirklich nehmen??? Lieber warten bis die perfekte Stelle kommt? Je mehr Zeit Ihr verstreichen lasst, desto schwieriger wird es.

Ein kleines Fünkchen Hoffnung keimt plötzlich wieder auf.

Das Trennungsgeld

Wenn Ihr nicht täglich an euren Wohnort zurückkehren könnt und an eurem „Dienstort / Einsatzort“ bleibt, weil eine tägliche Rückkehr nicht zuzumuten ist, habt Ihr eine Chance das Trennungsgeld zu bekommen.

Dabei gibt es 3 verschiedene Unterpunkte die Ihr beachten solltet.

  • Wenn Ihr Verheiratet seid und Ihr durch euren neuen Einsatzort eine doppelte Haushaltsführung habt, bekommt ihr dafür pro Tag einen Tagessatz von ca. 14€ zugesprochen.
  • Wenn Ihr nicht Verheiratet seid, eure geliebte Wohnung nicht aufgeben wollt und in einen 2 Wohnsitz zieht, bekommt Ihr pro Tag ca. 9€ dafür.
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  • Wenn Ihr an eurem bisherigen Wohnort keine eigene Wohnung hattet, weil Ihr z.B. bei euren Eltern gewohnt habt, eure Unterkunft aber behaltet und eine Wohnung am neuen Dienstort führt. Gibt es ca. 6€ pro Tag.

Solltet Ihr aber täglich zu eurem neuen Einsatzort / Dienstort pendeln und sollte dies eine Zumutbare Lösung sein, bekommt Ihr einen Teil der „Fahrtkosten“ erstattet.

Ob Ihr aber auch beim Lohnsteuerjahresausgleich zusätzlich etwas wieder bekommen könnt, erfragt Ihr besser bei eurem Finanzamt oder Steuerberater.

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